(1) Die Hochschulgruppe trägt den Namen „Grüne & Alternative Student*innen Bochum“. Die allgemeine Abkürzung lautet „GRAS Bochum“. Die Hochschulgruppe ist eine hochschulpolitische Liste an der Ruhr-Universität Bochum.
(2) GRAS Bochum ist parteiunabhängig tätig. Die Hochschulgruppe gehört „Campusgrün – Bundesverband grün-alternativer Hochschulgruppen“, sowie dem Landesverband CampusGrün NRW“ an.
(3) Sitz der GRAS Bochum ist Bochum.
GRAS Bochum stellt sich folgenden Aufgaben und Zielen:
(1) Mitglied bei GRAS Bochum kann jede*r Student*in der Ruhr-Universität Bochum sein, welche*r die Grundsätze von GRAS Bochum anerkennt und teilt.
(2) Die Mitgliedschaft ist formlos auf einem Plenum zu erklären. Erhebt sich im Plenum kein mehrheitlicher Widerspruch, gilt die Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten.
(3) Die Mitgliedschaft endet:
Der Austritt ist gegenüber dem Plenum oder in Textform über den Mailverteiler zu erklären und wird im Protokoll der nächsten regulären Sitzung dokumentiert.
(4) Gegen ein Mitglied, das gegen die Satzung oder die Grundsätze von GRAS Bochum verstößt und der Hochschulgruppe damit schweren Schaden zufügt, kann jedes Mitglied den Ausschluss beantragen. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit.
(5) Bei GRAS Bochum kann auch ohne Mitgliedschaft mitgearbeitet werden.
(6) Alle Kandidat*innen, welche für GRAS Bochum in der studentischen Selbstverwaltung kandidieren, sind automatisch Mitglieder von GRAS Bochum. Für ein Ende der Mitgliedschaftgilt § 3 Absatz (3).
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ von GRAS Bochum. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen. Sie tagt öffentlich, mit der Möglichkeit durch eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte festzulegen.
(2) Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal pro Semester zusammen. Sie wird von den zwei Koordinator*innen oder durch mindestens 5 Mitglieder einberufen. Die Einladung erfolgt per E-Mail mindestens 2 Wochen vor der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung. Die Mitgliederversammlung wird durch eine*n Koordinator*in geleitet, alternativ kann eine abweichende Versammlungsleitung gewählt werden.
(3) Die Mitgliederversammlung
(4) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, ein Konsens wird angestrebt.
(5) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und den Mitgliedern innerhalb einer Woche bekannt zu geben.
(6) Anträge können von jedem Mitglied bis fünf Werktage vor der Mitgliederversammlung über die Mailingliste gestellt werden und müssen der Koordination bei gleicher Frist in Textform zugänglich gemacht werden.
(7) Spontane Anträge und Anträge von Nicht-Mitgliedern können auf der Mitgliederversammlung gestellt werden, wenn kein Einspruch erhoben wird.
(1) Das Plenum findet in der Regel wöchentlich statt. Der Ort soll frühzeitig über die internen Kommunikationsmedien, mindestens aber über die interne Mailingliste und die internen Mitglieder-Gruppen von GRAS Bochum mit der Angabe des Datums und der Uhrzeit bekannt gegeben werden. Zusätzlich wird auf Anfrage interessierten Studierenden der Zugang zum Plenum gewährt, indem diesen Plenumsort, -datum und -uhrzeit mitgeteilt wird.
(2) Das Plenum beschäftigt sich mit der alltäglichen Arbeit von GRAS Bochum. Das Plenum findet, soweit es die Tagesordnungspunkte zulassen, öffentlich statt. Das Plenum wird von der Koordination geleitet und protokolliert oder von ihr delegiert.
(3) Die Moderation erteilt den Anwesenden das Wort in der Reihenfolge der eingegangenen Wortmeldungen. Es werden zwei getrennte Redelisten geführt, auf denen die Wortmeldungen in der Reihenfolge ihrer Meldung notiert werden. Dabei gibt es eine Liste für FLINTA*-Personen (Frauen, Lesben, inter*, nichtbinäre, trans*, agender Personen) und eine offene Liste, die allen Personen offen steht. Die Moderation erteilt das Wort abwechselnd Redner*innen der beiden Listen (Listenquotierung). Die Zuschreibung zu einer Liste erfolgt für Mitglieder über die Anwesenheitsliste, beziehungsweise für Nicht-Mitglieder über eine Anmeldung bei der Moderation. Zudem werden Wortmeldungen von Personen bevorzugt, die sich erstmalig zu Wort melden (Erstquotierung).
(4) Das Plenum kann einfache Beschlüsse über politische und organisatorische Arbeit fällen. Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung haben bindende Wirkung für die Plena.
(5) Das Plenum beschäftigt sich mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und verteilt anstehende Aufgaben. Auch mehrere Personen können mit einer Aufgabe gemeinschaftlich betraut werden.
(1) Die Koordination setzt sich aus zwei gleichberechtigten Koordinator*innen zusammen, die aus der Mitte der Mitglieder gewählt werden. Mindestens ein*e der beiden Koordinator*innen muss eine FLINTA*-Person sein.
(2) Die Koordination führt die laufenden Geschäfte von GRAS Bochum im Rahmen dieser Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie des Plenums. Die Koordination trägt grundsätzlich Sorge für die Redeleitung der Plena und die Protokollierung der Ergebnisse. Die Koordination gibt die Ergebnisse zeitnah allen Mitgliedern via E-Mail zur Kenntnis.
(3) Die Koordination wird für ein Semester gewählt, kann durch die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit abberufen werden und bleibt bis zur Neuwahl geschäftsführend im Amt.
(4) Die Koordination wird für ein Semester gewählt, eine Abwahl der Koordination ist durch Wahl einer neuen Koordination möglich.
(1) Aus der Mitte der Mitglieder wird ein*e Finanzbeauftragte*r gewählt. Die*der Finanzbeauftragte*r kann nicht zeitgleich Koordinator*in sein.
(2) Die Aufgaben der*des Finanzbeauftragten belaufen sich auf die Verwaltung der
Finanzmittel von GRAS Bochum entsprechend den Beschlüssen der Mitgliederversammlung oder des Plenums.
(3) Die*der Finanzbeauftragte wird für ein Semester gewählt, eine Abwahl der*des Finanzbeauftragten ist durch Wahl eine*r neuen Finanzbeauftragen möglich.
(1) GRAS Bochum strebt an, Beschlüsse konsensual zu fassen.
(2) Eine einfache Mehrheit bedeutet das Überwiegen der Ja-Stimmen gegenüber den Nein-Stimmen.
(3) Abstimmungen sind offen durchzuführen. Auf Antrag eines der anwesenden Mitglieder wird eine Abstimmung geheim durchgeführt.
(4) Abweichend von § 8 Abs. 3 können Abstimmungen im Umlaufverfahren entschieden werden, wenn diese durch das Plenum oder die Koordination eingeleitet werden. Bei Umlaufverfahren ist auf eine angemessene Frist zu achten. Erhebt sich Widerspruch durch ein Mitglied ist der Gegenstand der Diskussion auf dem nächsten Plenum zu behandeln und die Abstimmung bis dahin zu pausieren.
(5) Wahlen zu Ämtern oder Mandaten werden grundsätzlich in geheimer Abstimmung durchgeführt, sofern die Versammlung nichts anderes beschließt. Wahlen können auch digital durchgeführt werden, solange die Stimmabgabe unter angemessenen Aufwand weiterhin geheim möglich ist.
(6) Es ist darauf zu achten, dass Aufgaben in der Gruppe gleichmäßig, insbesondere geschlechtergerecht, verteilt werden.
(1) Die Auflösung von GRAS Bochum kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
(2) Im Falle einer Auflösung ist eine Dokumentation der bisherigen Arbeit sicherzustellen und möglichst öffentlich zugänglich zu machen, um zukünftige Initiativen davon profitieren zu lassen.
(3) Das Restvermögen fällt dann, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, an den Bundesverband Campusgrün.
(1) Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
(2) Satzungsänderungen müssen als eigenständiger Tagesordnungspunkt geführt werden und mindestens fünf Werktage vor der Mitgliederversammlung verschickt werden.
Änderungsanträge an Satzungsanträgen sind bis 24 h vor der Mitgliederversammlung im Wortlaut bekannt zu machen.
Die Gründungsmitgliederversammlung fand am 12.09.2015 statt.
NEUGEFASST DURCH DIE MITGIEDERVERSAMMLUNG AM 23.10.2025
Download der Satzung als PDF